Skip to main content

Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ihre Ansprechpersonen

AufgabenbereichAnsprechpersonDienststelleTelefon + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftllicher_SachverständigerHerr SchmausFinanzamt Augsburg LandSchrobenhausen: 08252 918-397, Augsburg: 0821 506-3305
VermessungsbeamtinFrau MeißnerFinanzamt Nördlingen-DonauwörthSchrobenhausen: 08252 918-396, ASt Donauwörth: 09081 215-2120
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar