Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Ihre Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Ansprechperson | Dienststelle | Telefon + Nebenstelle |
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Amtlich landwirtschaftllicher_Sachverständiger | Herr Schmaus | Finanzamt Augsburg Land | Schrobenhausen: 08252 918-397, Augsburg: 0821 506-3305 |
Vermessungsbeamtin | Frau Meißner | Finanzamt Nördlingen-Donauwörth | Schrobenhausen: 08252 918-396, ASt Donauwörth: 09081 215-2120 |