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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Die Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt Schrobenhausen ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Pfaffenhofen, Dachau und Fürstenfeldbruck.

Ansprechpersonen

Steuernummern Aufgabenbereich Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 08252 918 + Nebenstelle
159/800/00000 - 159/879/99999 Grunderwerbsteuer Dachau, Fürstenfeldbruck, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen 211, 213
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar